Russland, Gaza, Saudi-Arabien, Nordkorea, China … dürfen sich Unternehmen einfach lossagen von der Weltpolitik?
„Unternehmenslenker sind nicht allein dem EBIT verpflichtet, sondern Sie müssen dabei Regeln einhalten, Werte leben und Haltung zeigen.“
Carsten Böhme
Die Rolle von Unternehmenslenkern ist zweifellos komplex und die Verantwortung immens. Sie sind dabei in erster Linie dem wirtschaftlichen Erfolg verpflichtet, tragen aber auch eine Verantwortung für die Gesellschaft mit.
Als Corporate Citizens ist das Verhalten der Unternehmen elementar für das Funktionieren der Gemeinschaft – aus der Vorbildfunktion resultieren die allgemeine Akzeptanz des Wirtschaftssystems und im besonderen die Reputation von einzelnen Unternehmen und des exponierten Vorstands. Dieser Dualismus wird im modernen ESG-Ansatz (Environmental, Social, Governance) zunehmen breiter kodifiziert, da er die Notwendigkeit betont, nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch soziale und ökologische Verantwortung anzustreben und zu dokumentieren. Das fängt bei der Einhaltung von Steuergesetzen an (Cum-Ex lässt grüßen), geht über das breite Thema Umweltschutz bis hin zu den universellen Menschenrechten.
In einer globalisierten Welt stehen Unternehmen oft vor komplexen Entscheidungen, insbesondere wenn sie in unterschiedlichen Kulturkreisen tätig sind. Die Werte und Normen einer Gesellschaft variieren von Land zu Land zum Teil erheblich. Das wirft die Frage auf, ob es gerechtfertigt ist, in Ländern Umsatz zu generieren, die mehr oder weniger eindeutig gegen „unsere Wertvorstellungen“ verstoßen bis hin zur Missachtung universelle Menschenrechte.
Das dies leider kein hypothetisches Dilemma ist, zeigen die brandaktuellen Konflikte in der Ukraine und Israel. Können Unternehmen in der Folge einfach weitermachen und zum Beispiel in Russland, aber auch im Iran und in Qatar Geschäfte machen? Und wenn ja, mit wem?
Meine feste Überzeugung lautet, dass die Berücksichtigung kultureller Unterschiede die Grundlage für den Erfolg im internationalen Geschäft ist – aber die Achtung der Menschenrechte die rote Linie bildet, die nicht überschritten werden darf. Unternehmen haben die Pflicht, im Zweifelsfall auf Umsatz, Ertrag und Marktanteile zu verzichten, damit sie nicht zu Handlangern von Menschenrechtsverletzern werden können. Dies betrifft nicht nur direkte (und indirekte) Lieferungen von Produkten an fragwürdige Adressen in einschlägige Länder, sondern auch die indirekte Unterstützung dieser Länder durch die Zahlung von Steuern an die jeweiligen Machthabern.
Es wäre falsch und vermessen, den Unternehmen die Aufgaben der Politik zuzuweisen. Dennoch hat natürlich auch die Geschäftswelt eine gewisse Macht, um Veränderungen zu bewirken, indem sie auf ethischen Prinzipien beharrt. Dies mag finanzielle Opfer erfordern, aber – und das ist letztlich das Hauptargument – fördert es langfristiges Vertrauen bei Kunden, Investoren und Mitarbeitern. Dieses Vertrauen in Form einer starken Reputation ist dann wiederum das wertvollere Kapital!
Es ist an der Zeit, dass wir unsere Geschäftsentscheidungen nicht allein nach finanziellen Kennzahlen, sondern auch nach den Grundprinzipien der Menschenrechte bewerten. Nur so können wir langfristig sicherstellen, dass Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich sind und es gleichzeitig menschenverachtende Staaten so schwer wie möglich gemacht wird, Mensch und Natur zu missachten, ja gar zu missbrauchen.
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